Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß
Wir helfen bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren, der Wahrung Ihrer Beteiligungsrechte, wie Anhörung und Einvernehmenserklärungen. Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen, um die Einhaltung rechtlicher Vorgaben bei grenzübergreifendem Ausschreibungsverfahren, Public-Private-Partnerships usw. sicherzustellen.
Zu unseren Mandanten zählen Gebietskörperschaften und Privatpersonen.
Wir helfen bei Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren aller Art.
Natürlich setzen wir Ihre Interessenvertretung auch vor Gericht fort, sei es, zur Abwehr belastender Verwaltungsakte oder zur Erlangung von Genehmigungen. Auch die Beantragung der Überprüfung von Rechtsverordnungen durch die Oberverwaltungsgerichte übernehmen wir für Sie.